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Ein Weg zur Verfassung

 

 

 

 

 

 

Ein Weg zur Verfassung

 

 

Berlin, den 04.02.2021


Liebe Freunde –

 

 
nachdem unser Grabmal des Grundgesetzes, welches wir am 23.05.2021, dem 72. Geburtstag des Grundgesetzes, in den Boden am Bundestag eingelassen hatten, dort von den Behörden herausgerissen worden ist und wir von der Polizei eine Anzeige wegen Sachbeschädigung (Zerstörung des Gehweges durch das Einsetzen des Grabmales) und Diebstahl (der aus dem Boden genommenen Steine) erhalten hatten, hat die Staatsanwältin das Ermittlungsverfahren niedergelegt und die Bekanntgabe der Niederlegung mit dem Satz beendet:

"Ich gehe davon aus, dass sie auf die Rückgabe der Betonplatte verzichten. Ist dies nicht der Fall, bitte ich um Mitteilung innerhalb von 1 Monat nach Zugang dieses Schreibens."

Unsere Antwort war:

"Herzlichen Dank für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Wir sind allerdings an der Rückgabe des Grabmals des Grundgesetzes interessiert, weil es Teil eines umfassenden Kunstwerkes ist (s. www.deine-verfassung.de).
Wenn es gut geht kommt die Platte als erstes Grabmal für das Grundgesetz ins Deutsche Historische Museum, in dem schon andere Objekte von uns lagern.
Wir freuen uns über die Herausgabe - mit freundlichem Gruß ... "

Daraufhin hat die Staatanwältin die Polizei aufgefordert, das Grabmal wieder an uns herauszugeben. Es ist jetzt also wieder in unserem Besitz und soll für eine weitere Aufgabe eingesetzt werden.

 

Über diese Aufgabe möchte ich jetzt sprechen, ich muss dazu aber erst den Hintergrund  umreißen:

 

 

Der Tod des Grundgesetzes:

 

 

Am 19. November 2021 hat das Bundesverfassungsgericht über die ersten Klagen zur sog. "Bundesnotbremse", d.h. über die Zulässigkeit der von Regierung und Ländern verordneten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und über die Zulässigkeit der Schulschließungen in der Corona-Pandemie 2021 entschieden. [1]

 

Ganz anders als etwa im Prozess zu den Sanktionen in Hartz IV (den wir selbst in Gang gebracht haben), hat das Bundesverfassungsgericht hier keine Experten der Klägerseite zu Stellungnahmen aufgefordert und auch keine öffentliche Verhandlung, in der die Dinge offen hätten hinterfragt und besprochen werden können, zugelassen. Statt dessen hat man sich im Vorfeld der Entscheidung zu einem ausgiebigen Abendessen mit der damals noch regierenden Bundeskanzlerin Angela Merkel und fast sämtlichen Ministern der Bundesregierung getroffen, sich aufs freundlichste gegenseitig die Standpunkte "erklärt", die sich notwendig ergebenden Befangenheitsanträge gegen das Bundesverfassungsgericht als unbegründet zurückgewiesen [2], dann ohne Stellungnahmen der Kläger und ohne öffentliche Anhörung einfach schriftlich entschieden und sich bei der Entscheidung gegen die Klagen ausschließlich auf die Stellungnahmen der Experten der Bundesregierung und auf die Begründungen der Regierung berufen.

 

Deutlicher kann Befangenheit nicht sein.

 

Heribert Prantl, einer der bedeutendsten öffentlichen Verteidiger des Grundgesetzes in Deutschland, ehemals Staatsanwalt und Richter, dann lange Autor und Mitglied u.a. auch der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung, den Gerhard Schröder einmal als den "dritten Senat des Bundesverfassungsgerichts" bezeichnete (das BVerfG hat nur zwei Senate), bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als "dürftig, gefährlich, feige" und zeigt sich darüber "ungläubig, empört und zornig". Er befürchtet mit den Corona-Beschlüssen einen "Wendepunkt in der Geschichte des Gerichts."

 

Olaf Scholz dagegen hat angesichts dieses Totalversagens des Bundesverfassungsgerichtes stolz verkündet, dass es jetzt für das Handeln der Regierung "keine roten Linien" mehr gibt.

 

Mit der Wahl Harbarths zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes war der von Heribert Prantl jetzt befürchtete "Wendepunkt in der Geschichte des Gerichtes" schon länger abzusehen. Als Anwalt der Geldmärkte und Lobbyist der CDU-Regierung trotz vieler Widerstände und Befangenheitsvorwürfe in seine neue Position gehievt, hat er dem Bundesverfassungsgericht den bis dahin geltenden Nimbus der Unbefangenheit zerstört und es zu einem bloßen Vollzugsorgan eines höchst einseitigen Regierungshandelns gemacht.

Vollständig dürfte der Nimbus der Unbefangenheit des Bundesverfassungsgerichtes durch seine Entscheidung, zu den Verhandlungen nur noch Geimpfte und Genesene mit Maske und frischem PCR-Test (2G ++) zuzulassen, in sich zusammengefallen sein: Angesichts der Tatsache, dass Geimpfte kaum weniger infektiös als Ungeimpfte sind, hat diese Vorziehung der Geimpften und Genesenen keine sachliche Begründung. Der PCR-Test zeigt (wenigstens nach Auffassung des Staates) bei beiden Gruppen gleichermaßen an, ob ihre Mitglieder infektiös sind oder nicht. Beide Gruppen erhalten durch den PCR-Test in gleicher Weise den "Persilschein". Bezüglich der Infektiosität wäre daher allein der PCR-Test für einen Zugang zum Bundesverfassungsgericht entscheidend. Den Zugang auf Geimpfte und Genesene zu beschränken, schließt die nicht-Geimpften unstatthaft aus dem Gerichtsgeschehen aus. Entgegen des Grundsatzes "Vor Gericht hat Jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör" (siehe Artikel 103 GG), können diese so ihre eigenen Klagen – z.B. gegen die kommende Impfpflicht! – nicht mehr im Bundesverfassungsgericht vertreten und auch ihre Anwälte, Zeugen, Gutachter und Richter sind, falls ungeimpft, aus der Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen.

 

Wir haben es hier nicht mehr mit einem Schutz der Würde des Menschen und seiner Grundrechte vor unberechtigten staatlichen Entscheidungen und Maßnahmen, sondern mit extrem unstatthafter Parteilichkeit des Gerichtes und blindwütiger Diskriminierung Andersdenkender zu tun. Verbunden mit dem offenen Unwillen des Gerichtes, sich die vielfach vorgebrachten sachlichen Argumente der sog. Impf- und Maßnahmenkritiker auch nur anzusehen, ist zu sagen, dass die Bundesrepublik mit ihrem Schutz der Menschenrechte (zur Zeit) nicht mehr existiert. [3]

 

 

Vor diesem Hintergrund haben wir uns zu zwei Aktionen entschieden.

 
 

1. Endstation Karlsruhe ...

 

Zunächst haben wir beschlossen, das zunächst am Bundestag schon eingelassene "Grabmal des Grundgesetzes" in einem ungefähr 6-wöchigen Fußmarsch bis zum 73. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2022, vom Bundestag in Berlin zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu tragen.

 

Im Sinne der Erfahrungstatsache, dass man den Wert eines Dinges oft erst erfühlt, wenn es einem genommen worden ist, im Sinne auch der Tatsache, dass im Abschied die tiefste Form der Begegnung möglich wird, soll dieser Gang uns helfen, den Geist des Grundgesetzes in seiner Reinstform – das heißt aus seinen vielfältigen politischen Bindungen und Knebelungen befreit – erleben zu können und seinem Tod die würdige Feier zu geben.

 

Das heißt: der Gang ist nicht als Demonstration, sondern – im Rahmen der schon seit 2018 laufenden Kunstaktion zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen (siehe unten: Anhang) – als Kunstaktion und zugleich als eine Aktion der inneren Begegnung mit dem Grundgesetz, als Gedenk- und Bestattungszug geplant und soll am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Grablegung des Grundgesetzes enden.



2. ... jetzt lasst uns noch `ne Esche pflanzen!

 

Damit sind wir allerdings noch nicht fertig. In einem weiteren Schritt knüpfen wir an das Ideal der Mütter und Väter des Grundgesetzes an.

 

Das tiefste Ideal der Mütter und Väter des Grundgesetzes war, dass sich das deutsche Volk die Grundlagen seiner Gesellschaft, die ihm 1949 nur "gegeben" werden konnten, als Verfassung selber gibt.

 

Entsprechend heißt es im letzten Artikel des Grundgesetzes, in Artikel 146: "Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

 

Jetzt, nach über 70 Jahren, in denen sich das deutsche Volk im Sinne eines zunächst nur "gegebenen" Grundgesetzes eingerichtet hat und sich im Sinne dieses Grundgesetzes zunächst von den Alliierten und dann von seinen Politikern hat führen und erziehen lassen, ist die Zeit dazu gekommen, dass wir als der im Grundgesetz vorgesehene Souverän, das Grundgesetz selbst ergreifen.

 

D.h., es wird nach dem Zug nach Karlsruhe einen Marsch zum Chiemsee, zum Ursprungsort des Grundgesetzes geben, an dem ein Akt der Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen als Akt der Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung begangen werden soll.

 

Dies - selbstverständlich - in tiefster Verbindung mit dem Impuls des Vereines "Unsere Verfassung e.V", auf dessen Webseite schon länger die notwendigen Stimmen zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen abgegeben werden können.

 

Das Sterben des Grundgesetzes soll so zu einer neuen Verfassung führen, die, von alten Schlacken befreit und für die Zukunft fortgebildet, aus dem Grundimpuls des Grundgesetzes:

die Achtung und den Schutz der Menschenwürde (Artikel 1) und die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2) ins Zentrum von Gesetzgebung und Politik zu stellen und eine freiheitliche und demokratische Staatsstruktur zu schaffen, die ausschließlich diesem Grundimpuls entspricht (Artikel 20),

gehoben werden soll

 

Wir werden am Chiemsee eine Esche pflanzen.

 

 

Wer vorher schon im Sinne der Erneuerung der Bundesrepublik tätig sein will,

kann HIER UNTERSCHREIBEN >>


 

 

____________
 

[1] Siehe: Bundesnotbremse I (Ausgangsbeschränkungen): Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 >>  (Pressemitteilung >>); siehe auch: Bundesnotbremse II (Schulschließungen): Beschluss vom 19 November 2021 - 1 BvR 971/21 >>, (Pressemitteilung >>)

[2] Siehe: Befangenheitsantrag gegen Harbarth und Baer >> und die Zurückweisung des Befangenheitsantrags durch das BVerfG, 1 BvR 781/21, Beschluss vom 12.10.2021 >>

[3] Inzwischen hat man die unsinnige 2G-Regelung auch für Plenarsitzungen, für Sitzungen der Ausschüsse und für Veranstaltungen im Deutschen Bundestag eingeführt, so dass die Opposition auch im Bundestag vollständig ausgeschlossen ist, siehe https://www.bundestag.de/allgemeinverfuegung

 

 


 

 


Anhang:

 

 

Für diejenigen, die unser Kunstprojekt nicht kennen,

 

soll die Sache kurz erläutert sein:

 

Am Bundestag, am Reichstagsufer 2, stehen die wunderschönen mit Texten des Grundgesetzes versehenen Glasstelen mit dem Namen "Grundgesetz 49" von Dani Karavan.

Es stehen dort aber nur die Artikel 1 bis 19!

Artikel 1 bis 19 stellen die unantastbaren Grundrechte der Bürger der Bundesrepublik, oder die allgemeinen Menschenrechte dar. Erst in Artikel 20 ist die – aus diesen Grundrechten gehobene – Staatsstruktur beschrieben.

 

Grund- oder Menschenrechte ohne eine aus ihnen gehobenen Staatsstruktur sind ein leeres Versprechen, weil der Staat dann nicht zu ihrer Durchsetzung verantwortlich ist. Umgekehrt ist ein Staat, der sich nicht unmittelbar aus den Grund- und Menschenrechten empfängt und sich nicht bedingungslos an ihnen orientiert, tief fragwürdig, bar der Menschenrechte – wie immer man ihn dann bezeichnen will.

Erst beide ZUSAMMEN: die unantastbaren Grundrechte (Artikel 1 bis 19) UND die aus ihnen gehobene Staatsstruktur (Artikel 20), begründen die Bundesrepublik Deutschland und machen GEMEINSAM erst das Grundgesetz aus.

 

Indem der Artikel 20 am Bundestag fehlt, wird an so bedeutendem Orte ein wesentlichster Teil des Grundgesetzes: das Ideal der - aus den Menschenrechten gehobenen (!) - inneren Struktur unserer Republik, VERSCHWIEGEN.

 

Da das Grundgesetz systematisch schon lange außer Kraft gesetzt wird, haben wir im Jubeljahr zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes 2019 am Stelenkunstwerk Dani Karavans "Grundgesetz 49" am Bundestag den dort fehlenden Artikel 20 GG in Buche mit Gold errichtet. Einmal direkt zum Geburtstag des Grundgesetzes am 23.05. und ein weiteres Mal für die Frist vom 03.10. (Tag der deutschen Einheit) bis zum 9.11.2019 (30ter Feiertag des Mauerfalls).




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Beide Male wurde unser Kunstwerk vorzeitig von der Polizei entfernt.

 

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Zum Dank haben wir dann zum 30. Jahrestag des Mauerfalls am 09.11.2019 aufs freundlichste am Bundestag protestiert …

 


Plakattext: Schutzlos ohne Grundgesetz. Hier hat die Staatsmacht den Artikel 20 weggeräumt. Rechtsstaat, Sozialstaat, Demokratie nicht nötig?  - Ohne eine aus den Grundrechten (Artikel 1 bis 19) gehobene Staatsstruktur (Artikel 20) sind Achtung und Schutz der Menschenwürde ein leeres Versprechen - und wir sind alle schutzlos und nackt!  


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und, nachdem wir den Artikel 20 seit dem 23.05.2020 neu am Bundestag schnitzen

 

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am 23.05.2021 einen Grabstein des Grundgesetzes aus Beton am Kunstwerk Dani Karavans eingelassen:

 

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Während es im Artikel 20 des Grundgesetzes heißt:

 

(1)  Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat

(2)  Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt

(3)  Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden

(4)  Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht auf Widerstand

 

heißt es auf dem Grabmal:

 

(1)  Die Bundesrepublik Deutschland ist eine wirtschaftsgesteuerte, marktkonforme Demokratie

(2)  Alle Staatsgewalt geht von den Lobbyisten aus. Sie wird in abgeschotteten Hinterzimmern mit uneinsehbaren Geheimverträgen ausgeübt

(3)  Die Gesetzgebung ist an die Vorteile der Wirtschaft gebunden

(4)  Gegen jeden, der es unternimmt, gegen diese Ordnung Widerstand zu leisten, wird mit allen Mitteln vorgegangen.

 

Dieses Grabmal soll nun bis zum 23.05.2022 von Berlin zum Bundesverfassungsgericht getragen werden.

 

Der Weg geht dann aber – ohne Grabmal – weiter zum Chiemsee, den Geburtsort des Grundgesetzes, wo wir die Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen feiern werden.

 

Weitere Details werden nach und nach bekannt gegeben

 
Wir freuen uns auf Eure Unterstützung,
der Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V.